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Klaus Lewa

Rechtslage
Rechtliche Aspekte bei der
Motivauswahl.
Jeder, der seine Webkamera nicht nur für Aufnahmen innerhalb der eigenen
vier Wänden nützt, wird sich vermutlich schon einmal Gedanken über die
Rechtslage gemacht haben. Ist die Darstellung fremder Menschen ohne deren
Wissen und Zustimmung zulässig, oder sind irgendwelche rechtlichen
Konsequenzen zu befürchten?
Ich habe hier einige wichtige Punkte herausgegriffen. Wer sich näher mit
der Materie vertraut machen möchte, möge sich an die Quellenangaben am Ende
der Seite halten.
- Interessant in diesem Zusammenhang sind das
Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild, das im
Urheberrecht geregelt ist und vor ungewollter Darstellung schützt.
- Die Intim- und Privatsphäre ist grundsätzlich
immer geschützt. Wer Kameras auf Toiletten oder in Umkleidekabinen
installiert, handelt sich mit Sicherheit massive Probleme ein.
- Erlaubt sind Aufnahmen von Landschaften und
öffentlichen Plätzen bei denen Menschen nur Beiwerk sind und nicht
den eigentlichen Zweck der Aufnahme darstellen. Wer seine Kamera auf eine
öffentliche Kreuzung richtet hat das Recht auf seiner Seite. Das Zoomen auf
die Beteiligten eines Unfalls an dieser Kreuzung ist dagegen ein
eindeutiger Verstoß.
- Bilder einer Veranstaltung oder Demonstration dürfen
ebenfalls ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Wichtig ist, dass es sich
dabei um eine Menschenmenge handelt. Das Zoomen auf eine
Einzelperson ist nicht zulässig.
- Aufnahmen der Außenansicht von Gebäuden an
öffentlichen Wegen sind gestattet. Ein permanentes Beobachten des
Nachbargrundstücks mit einer Videokamera könnte aber als Verletzung des
allgemeinen Persönlichkeitsrechtes ausgelegt werden.
Das Recht am eigenen Bild
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der
Photographie
Recht am eigenen Bild